"Hindernisse und Schwierigkeiten sind Stufen, auf denen wir in die Höhe steigen."

Friedrich Nietzsche

In Deutschland sind Wartezeiten von mehr als drei Monate auf ein erstes Gespräch bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten eher die Regel als die Ausnahme. Da Krankenkassen jedoch gesetzlich verpflichtet sind, notwendige Behandlungen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, können Sie diese gesetzliche Regelung nutzen und sich an eine Psychotherapeutin mit Privatpraxis wenden. 

 

Um sicher zu gehen, dass die Kasse die Kosten für Ihre psychotherapeutische Behandlung in meiner Privatpraxis übernimmt,  muss vorab bei der Krankenkasse ein Antrag gestellt werden. Dieser muss die folgenden Informationen enthalten:

  • Ein Anschreiben
  • Eine Bescheinigung, dass eine psychotherapeutische Behandlung notwendig und unaufschiebbar ist
  • Ein Protokoll der vergeblichen Suche nach einer PsychotherapeutIn mit Kassenzulassung
  • Eine Bestätigung von mir, dass die Behandlung kurzfristig übernommen wird

Im folgenden erkläre ich, wie Sie an die vier Dokumente kommen. Natürlich bin ich Ihnen bei Fragen dazu gerne behilflich und  unterstütze Sie beim Erstellen der notwendigen Unterlagen.

 

1. Das Anschreiben

Hier habe ich ein Musteranschreiben vorbereitet. Einfach die rot markierten Stellen abändern, der Rest ist schon vorausgefüllt.

Download
Musteranschreiben Krankenkasse.docx
Microsoft Word Dokument 122.5 KB

2. Bescheinigung der Notwendigkeit

Eine solche Bescheinigung erhalten Sie zum Beispiel von Ihrem Kinderarzt, Hausarzt oder von einem Facharzt. Aus fachlicher Sicht könnten selbstverständlich auch Psychotherapeuten die Dringlichkeit einer Behandlung bestätigen. Aber die Krankenkassen fordern dennoch häufig eine „ärztliche“ Bescheinigung. 

 

3. Protokoll der vergeblichen Suche

Als Nachweis, dass es es in angemessener Zeit keine Aussicht auf eine Behandlung bei einem niedergelassenen Therapeuten besteht, müssen mindestens 3-5 Psychotherapeuten/innen telefonisch kontaktiert werden. Diese Suche muss schriftlich wie folgt protokolliert werden:

  • der Name der Psychotherapeutin oder des Psychotherapeuten,
  • das Datum und die Uhrzeit des Telefongesprächs,
  • die Wartezeit auf einen Behandlungsplatz, die Ihnen genannt wird. 

4. Bescheinigung von mir

Zu guter Letzt muss dem Antrag auch eine Bestätigung beigefügt werden, dass die Behandlung kurzfristig erfolgen kann. Diese Bestätigung bekommen Sie nach vorheriger Absprache bei mir.

Kontakt

 


Mag.rer.nat. Birgit Egger - Psychologin und approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin 

 

Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie Birgit Egger 

Konrad-Adenauer-Allee 1| 86150 Augsburg

Tel: 0821 2441 25 23 

Fax: 0821 2440 62 64

E-Mail: info@psychotherapie-egger.de