"Hindernisse und Schwierigkeiten sind Stufen, auf denen wir in die Höhe steigen."
Friedrich Nietzsche
In Deutschland sind Wartezeiten von mehr als drei Monate auf ein erstes Gespräch bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten eher die Regel als die Ausnahme. Da Krankenkassen jedoch gesetzlich verpflichtet sind, notwendige Behandlungen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, können Sie diese gesetzliche Regelung nutzen und sich an eine Psychotherapeutin mit Privatpraxis wenden.
Um sicher zu gehen, dass die Kasse die Kosten für Ihre psychotherapeutische Behandlung in meiner Privatpraxis übernimmt, muss vorab bei der Krankenkasse ein Antrag gestellt werden. Dieser muss die folgenden Informationen enthalten:
Im folgenden erkläre ich, wie Sie an die vier Dokumente kommen. Natürlich bin ich Ihnen bei Fragen dazu gerne behilflich und unterstütze Sie beim Erstellen der notwendigen Unterlagen.
Hier habe ich ein Musteranschreiben vorbereitet. Einfach die rot markierten Stellen abändern, der Rest ist schon vorausgefüllt.
Eine solche Bescheinigung erhalten Sie zum Beispiel von Ihrem Kinderarzt, Hausarzt oder von einem Facharzt. Aus fachlicher Sicht könnten selbstverständlich auch Psychotherapeuten die Dringlichkeit einer Behandlung bestätigen. Aber die Krankenkassen fordern dennoch häufig eine „ärztliche“ Bescheinigung.
Als Nachweis, dass es es in angemessener Zeit keine Aussicht auf eine Behandlung bei einem niedergelassenen Therapeuten besteht, müssen mindestens 3-5 Psychotherapeuten/innen telefonisch kontaktiert werden. Diese Suche muss schriftlich wie folgt protokolliert werden:
Zu guter Letzt muss dem Antrag auch eine Bestätigung beigefügt werden, dass die Behandlung kurzfristig erfolgen kann. Diese Bestätigung bekommen Sie nach vorheriger Absprache bei mir.